Nach dem Tod eines Angehörigen steht die Wohnung oft unter Zeitdruck. Die Miete läuft weiter, der Vermieter wartet auf die Übergabe, und gleichzeitig fehlt die Kraft für praktische Entscheidungen. Der Hauptstadt Entsorger übernimmt die Nachlassauflösung in Berlin vollständig, das reicht von der ersten Besichtigung bis zur besenreinen Übergabe.
Persönliche Belastung und bürokratische Fristen fallen bei einer Wohnungsauflösung nach einem Todesfall oft zusammen. Bevor überhaupt ein Gegenstand aus der Wohnung entfernt werden darf, muss die Erbfolge rechtlich geklärt sein. Sind mehrere Erben beteiligt, braucht jede Entscheidung die Zustimmung aller, was bei Uneinigkeit die gesamte Nachlassauflösung blockieren kann. Gleichzeitig läuft die Miete weiter, und der Vermieter erwartet eine termingerechte, besenreine Übergabe. Hauptstadt Entsorger begleitet Sie in dieser Situation und sorgt dafür, dass Fristen eingehalten werden.
Unsere Leistung bei der Entrümpelung nach einem Todesfall beginnt mit einer kostenlosen Besichtigung vor Ort. Dabei schätzen wir gemeinsam mit Ihnen den Umfang ein und klären, welche Gegenstände erhalten bleiben sollen. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein verbindliches Festpreisangebot, damit Sie von Anfang an Planungssicherheit haben.
Die eigentliche Räumung führen wir vollständig durch, von Möbeln über Hausrat und Kleidung bis zu Büchern und Elektrogeräten. Verwertbare Gegenstände trennen wir vom Entsorgungsgut und rechnen ihren Wert gegen, was die Gesamtkosten senken kann. Sondermüll wie alte Farben, Chemikalien oder Medikamente entsorgen wir nachweisgerecht und getrennt vom übrigen Hausrat. Elektrogeräte gehen nicht in den normalen Sperrmüll, sondern werden fachgerecht abgegeben.
Für den Abtransport beantragen wir bei Bedarf eine Halteverbotszone, damit das Fahrzeug direkt vor dem Objekt halten kann. Nach Abschluss der Räumung übergeben wir die Wohnung besenrein an Sie oder direkt an den Vermieter. Wer möchte, kann auch nur Teilleistungen beauftragen, etwa die Entsorgung einzelner Möbelstücke oder die Räumung eines bestimmten Raums.
Eine Sterbewohnung ist kein gewöhnliches Räumungsobjekt. Möbel, Briefe und Alltagsgegenstände sind oft über Jahrzehnte zusammengekommen, und viele Angehörige wissen nicht, wie sie mit diesem Erbe umgehen sollen. Wir arbeiten deshalb strukturiert und ohne Zeitdruck auf Ihre Entscheidungen. Vor der Räumung legen wir gemeinsam fest, welche Gegenstände für die Familie erhalten bleiben, welche verwertet werden und was entsorgt wird.
Gefundene Dokumente, Schmuck oder Bargeld geben wir unmittelbar an Sie weiter. Wir sichten den Hausrat sorgfältig, bevor etwas das Objekt verlässt. Das ist kein Versprechen, sondern ein fester Bestandteil unseres Ablaufs, weil wir wissen, dass sich in Nachlässen häufig Wertgegenstände an unerwarteten Stellen befinden.
Für Erbengemeinschaften, bei denen mehrere Personen unterschiedliche Vorstellungen mitbringen, sind wir ein neutraler Ansprechpartner. Wir koordinieren den Ablauf so, dass alle Beteiligten informiert bleiben und keine Entscheidung ohne Abstimmung getroffen wird. Das schützt vor späteren Streitigkeiten und gibt allen Erben die Sicherheit, dass der Nachlass ordnungsgemäß behandelt wurde.
Schritt 01
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und welche Gegenstände entsorgt werden sollen.
Schritt 02
Wir begutachten den Aufwand – gerne auch schnell und unkompliziert per Foto – und erstellen Ihnen ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten.
Schritt 03
Unser erfahrenes Team kommt zum vereinbarten Wunschtermin, erledigt die Entsorgung zügig, fachgerecht und hinterlässt Ihre Räumlichkeiten besenrein.
Bevor die Entrümpelung beginnen kann, muss feststehen, wer rechtlich über den Nachlass verfügen darf. Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen oder zu entsorgen ist erst erlaubt, wenn das Erbe angenommen wurde oder eine Vollmacht des Verstorbenen vorliegt. Wer das Erbe ausschlagen möchte, hat dafür sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls Zeit. Wer vor der Ausschlagung Verträge im eigenen Namen abschließt, haftet privat für die Kosten. Beauftragungen müssen in diesem Fall ausdrücklich „im Namen des Nachlasses" formuliert werden.
Den Erbschein stellt das zuständige Berliner Amtsgericht aus. Die Bearbeitung dauert erfahrungsgemäß mehrere Wochen. In manchen Fällen reicht ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll als Nachweis, was den Prozess beschleunigen kann. Das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod: Erben treten gemäß § 564 BGB in den Vertrag ein und können mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Miete läuft bis zur Übergabe weiter, weshalb eine zügige Terminierung der Räumung bares Geld spart.
Die Kosten der Wohnungsauflösung zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten und lassen sich in der Erbschaftsteuererklärung geltend machen. Für eine persönliche Einschätzung Ihrer steuerlichen Situation empfehlen wir die Rücksprache mit einer Steuerberatung. Hauptstadt Entsorger begleitet Sie dabei, den Räumungstermin so früh wie möglich zu koordinieren.
Zunächst erfolgt die Besichtigung vor Ort. Wir schauen uns das Objekt gemeinsam mit Ihnen an, schätzen Volumen und Aufwand ein und klären offene Fragen zur Verwertung. Auf dieser Basis erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot, das wir nicht nachträglich anpassen.
Strukturiert beginnt unser Team mit der Räumung, sobald es zum vereinbarten Termin anrückt. Wir arbeiten Raum für Raum und trennen von Beginn an zwischen Verwertungsgut, Entsorgungsgut und Gegenständen, die für die Familie reserviert sind. Gefundene Dokumente oder Wertgegenstände werden sofort gesichert und an Sie übergeben. Sondermüll, Elektrogeräte und normaler Hausrat werden getrennt abtransportiert und jeweils dem richtigen Entsorgungsweg zugeführt.
Falls für den Abtransport eine Halteverbotszone nötig ist, kümmern wir uns darum rechtzeitig vor dem Termin. Besenrein sind die Räume nach Abschluss der Räumung, sodass Sie die Wohnung direkt an den Vermieter übergeben können. Wir sind montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichbar und vergeben auch kurzfristige Termine, wenn die Mietfrist drängt. Rufen Sie uns unter 030 / 585 819 810 an oder schreiben Sie uns an info@hauptstadt-entsorger.de.
Wir besichtigen kostenlos, nennen Ihnen einen verbindlichen Preis und übergeben besenrein. Rufen Sie uns an – oft ist schon am nächsten Tag ein Termin frei.
Der schnellste Weg zu Ihrem Angebot: Schicken Sie uns ein paar Fotos der Räume oder Gegenstände per WhatsApp. Wir schätzen den Aufwand ein und melden uns mit einem verbindlichen Festpreis zurück – meist innerhalb weniger Minuten.
Mo.–So. 08:00–20:00 Uhr.
Beauftragen darf nur, wer rechtlich über den Nachlass verfügen darf, etwa Erben nach Annahme der Erbschaft, Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger. Gehört die Wohnung einer Erbengemeinschaft, braucht die Beauftragung die Zustimmung aller Beteiligten. Wer das Erbe noch nicht angenommen hat, schließt Verträge ausdrücklich „im Namen des Nachlasses" ab.
Das Mietverhältnis geht gemäß § 564 BGB auf die Erben über. Sie können mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Wohnung muss zum Ende dieser Frist besenrein übergeben werden. Da die Miete bis dahin weiterläuft, lohnt es sich, die Räumung früh zu terminieren.
Solange keine Einigkeit besteht, darf keine Seite eigenmächtig handeln. Jede Entscheidung über den Nachlass setzt die Zustimmung aller Erben voraus. Wir koordinieren den Ablauf neutral und warten auf eine gemeinsame Freigabe, bevor wir mit der Räumung beginnen.
Das Betreten zu Sicherungszwecken ist erlaubt, etwa um die Wohnung zu verschließen oder verderbliche Lebensmittel zu entsorgen. Gegenstände entfernen oder Verträge abschließen darf man erst nach Klärung der Erbfolge. In manchen Fällen genügt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll statt des Erbscheins.
Vor der Räumung legen wir gemeinsam fest, welche Gegenstände für die Familie reserviert bleiben. Diese werden gekennzeichnet und nicht angerührt. Gefundene Dokumente, Bargeld oder Schmuck übergeben wir sofort an Sie, unabhängig davon, wo wir sie im Objekt vorfinden.
Ja, wir bieten auch Teilleistungen an. Sie können einzelne Räume, bestimmte Möbelstücke oder nur die Entsorgung von Sperrmüll beauftragen. Umfang und Leistung klären wir bei der kostenlosen Vor-Ort-Besichtigung und halten alles im Festpreisangebot fest.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.