Wer eine Wohnung zwangsräumen lassen möchte, steht vor einem mehrstufigen Verfahren aus Kündigung, Räumungsklage und Vollstreckung. Hauptstadt Entsorger übernimmt die Räumung nach dem Gerichtsvollzieher-Termin und sorgt für die besenreine Übergabe der Immobilie.
Das Verfahren beginnt fast immer mit Zahlungsverzug. Nach § 543 BGB berechtigt ein Rückstand von mehr als zwei Monatsmieten zur fristlosen Kündigung, ohne dass eine Abmahnung erforderlich ist. Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben erfolgen, sonst ist sie unwirksam. Zieht der Mieter trotz Kündigung nicht aus, bleibt nur die Räumungsklage. Selbst wenn der Mieter den Rückstand danach vollständig begleicht, heilt das die ordentliche Kündigung nicht. Vermieter stehen damit oft vor einem langen Verfahren, das Monate in Anspruch nehmen kann.
Hat das Gericht die Räumungsklage zugesprochen, liegt ein vollstreckbarer Räumungstitel vor. Damit beauftragt der Vermieter einen Gerichtsvollzieher, der dem Mieter eine letzte Frist setzt, üblicherweise rund drei Wochen. Reagiert der Mieter nicht, vollzieht der Gerichtsvollzieher die Räumung. In Berlin geschieht das häufig nach dem sogenannten Berliner Modell gemäß § 885a ZPO: Der Gerichtsvollzieher tauscht das Türschloss aus, weist den Vermieter offiziell in den Besitz ein und protokolliert alle sichtbaren Gegenstände, oft mit Bildaufnahmen. Der Hausrat verbleibt zunächst in der Wohnung. Der frühere Mieter hat dann einen Monat Zeit, seine Sachen abzuholen. Gegenstände ohne erkennbaren Wert darf der Vermieter nach Ablauf dieser Frist vernichten lassen, verwertbare Gegenstände müssen verwertet werden. Genau hier setzt die Arbeit von Hauptstadt Entsorger an. Wir übernehmen die vollständige Räumung des verbliebenen Hausrats, trennen Verwertbares von Entsorgungsgut und übergeben die Wohnung besenrein. Eigenmächtige Räumungen durch den Vermieter vor diesem Verfahren sind nach § 858 BGB unzulässig und können strafbar sein. Der Weg über Titel, Gerichtsvollzieher und professionelle Entrümpelung ist der rechtssichere.
In der Hauptstadt ist das Berliner Modell besonders verbreitet, weil es die Vollstreckung deutlich vereinfacht. Statt einer aufwendigen Spedition, die den gesamten Hausrat abtransportiert, beschränkt sich der Gerichtsvollzieher auf den Schlossaustausch und die Besitzeinweisung. Der Vermieter meldet ein Vermieterpfandrecht auf die in der Wohnung verbliebenen Gegenstände an. Das klingt praktisch, bringt aber eine konkrete Aufgabe mit sich. Die Wohnung ist nach dem Gerichtsvollzieher-Termin noch nicht leer. Verwertbare Gegenstände müssen identifiziert, dokumentiert und korrekt behandelt werden. Wertloses Inventar darf erst nach Ablauf der Monatsfrist entsorgt werden. Wer das als Vermieter selbst übernimmt, unterschätzt häufig den Aufwand. Wir vom Hauptstadt Entsorger kennen diesen Ablauf aus der Praxis und arbeiten gezielt nach dem Protokoll des Gerichtsvollziehers. Gegenstände, die der frühere Mieter nicht abgeholt hat, räumen wir fachgerecht aus, trennen Wertstoffe und entsorgen den Rest umweltgerecht. Sondermüll, Brandabfälle oder stark verschmutzte Bereiche behandeln wir separat und nach den geltenden Vorschriften. Das Ergebnis ist eine Wohnung, die der Vermieter wieder vermieten oder verkaufen kann, ohne selbst Hand anlegen zu müssen.
Schritt 01
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und welche Gegenstände entsorgt werden sollen.
Schritt 02
Wir begutachten den Aufwand – gerne auch schnell und unkompliziert per Foto – und erstellen Ihnen ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten.
Schritt 03
Unser erfahrenes Team kommt zum vereinbarten Wunschtermin, erledigt die Entsorgung zügig, fachgerecht und hinterlässt Ihre Räumlichkeiten besenrein.
Vermieter, die erstmals eine Räumungsklage vollstrecken lassen, stoßen auf Regelungen, die das Verfahren verlängern können. Mieter in Berlin können einen Räumungsschutzantrag stellen, allerdings nur nachdem der Gerichtsvollzieher den Räumungstermin bereits angekündigt hat. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Termin eingehen. Wird er bewilligt, verschiebt sich die Räumung. Eine Räumungsfrist darf insgesamt nicht länger als ein Jahr betragen, Verlängerungsanträge müssen rechtzeitig gestellt werden. Auch die Schonfristzahlung ist ein häufiges Thema. Begleicht der Mieter den Rückstand innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage, wird die fristlose Kündigung unwirksam. Die hilfsweise ordentliche Kündigung bleibt jedoch bestehen, das Verfahren läuft weiter. Selbst wenn Geld fließt, ist die Wohnung nicht automatisch geräumt. Wer den Ablauf kennt, plant realistischer. Wir von Hauptstadt Entsorger beraten Vermieter und Hausverwaltungen nicht rechtlich, aber wir wissen, wann unsere Leistung gefragt ist. Sobald der Gerichtsvollzieher seinen Teil erledigt hat und die Wohnung geräumt werden muss, sind wir der nächste Schritt. Kurzfristige Besichtigungen und Festpreisangebote helfen dabei, ohne Verzögerung weiterzukommen.
Sobald der Gerichtsvollzieher die Wohnung an den Vermieter übergeben hat, beginnt unsere Arbeit. Zuerst besichtigen wir das Objekt vor Ort, in Berlin in allen Bezirken, und erstellen ein verbindliches Festpreisangebot. Kurzfristige Termine sind dabei die Regel, weil Vermieter nach einer Zwangsräumung oft schnell handeln müssen.
Während der Räumung selbst gehen wir strukturiert vor. Wir sichten den gesamten Hausrat, trennen verwertbare Gegenstände von Entsorgungsgut und dokumentieren den Zustand der Wohnung. Sperrmüll, Haushaltsabfälle und Gartenabfälle entsorgen wir getrennt und umweltgerecht. Sondermüll oder Brandabfälle behandeln wir fachgerecht nach den geltenden Vorschriften. Stark verschmutzte Wohnungen, etwa nach langer Verwahrlosung, gehören zu unserem regulären Einsatzbereich.
Besenrein wird die Wohnung am Ende übergeben. Grobe Verschmutzungen sind beseitigt, alle Räume geräumt, keine zurückgelassenen Gegenstände. Der Vermieter erhält eine Immobilie, die er direkt wieder vermieten oder renovieren kann. Hauptstadt Entsorger arbeitet für Privatvermieter genauso wie für Hausverwaltungen und Gewerbetreibende. Wer uns unter 030 / 585 819 810 oder per E-Mail an info@hauptstadt-entsorger.de kontaktiert, bekommt schnell Klarheit über Termin und Umfang.
Wir besichtigen kostenlos, nennen Ihnen einen verbindlichen Preis und übergeben besenrein. Rufen Sie uns an – oft ist schon am nächsten Tag ein Termin frei.
Der schnellste Weg zu Ihrem Angebot: Schicken Sie uns ein paar Fotos der Räume oder Gegenstände per WhatsApp. Wir schätzen den Aufwand ein und melden uns mit einem verbindlichen Festpreis zurück – meist innerhalb weniger Minuten.
Mo.–So. 08:00–20:00 Uhr.
Die Räumung darf erst beginnen, wenn ein vollstreckbarer Räumungstitel vorliegt und der Gerichtsvollzieher beauftragt wurde. Eigenmächtige Räumungen durch den Vermieter sind nach § 858 BGB unzulässig und können strafrechtliche Folgen haben.
Beim Berliner Modell nach § 885a ZPO tauscht der Gerichtsvollzieher nur das Schloss aus. Der Hausrat verbleibt in der Wohnung. Der frühere Mieter hat einen Monat Zeit, seine Sachen abzuholen. Danach darf Wertloses vernichtet, Verwertbares verwertet werden.
Der Mieter ist gesetzlich zur Rückgabe in besenreinem Zustand verpflichtet (§ 546 BGB). Nach dem Berliner Modell übernimmt der Vermieter bei einer Zwangsräumung die Wohnung im Ist-Zustand und muss die Räumung selbst organisieren.
Das Gerichtsverfahren dauert erfahrungsgemäß mehrere Monate, hinzu kommen die Erwirkung des Titels und die Vollstreckung. Verzögerungen durch Räumungsschutzanträge oder Schonfristzahlungen können das Verfahren zusätzlich verlängern.
Ja, in Berlin kann ein Mieter einen Räumungsschutzantrag stellen, allerdings erst nachdem der Gerichtsvollzieher den Termin angekündigt hat. Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem festgesetzten Räumungstermin beim Gericht eingehen.
Der beste Zeitpunkt ist unmittelbar nach dem Gerichtsvollzieher-Termin. Wir besichtigen das Objekt kurzfristig, erstellen ein Festpreisangebot und können in Berlin in allen Bezirken zeitnah mit der Räumung beginnen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.