Steht die Geschäftsaufgabe fest, folgt die praktische Frage, wer das Objekt räumt und was mit dem Inventar passiert. Von der Erstbesichtigung bis zur besenreinen Übergabe übernimmt Hauptstadt Entsorger Firmenauflösungen in ganz Berlin.
Viele Betriebe unterschätzen den Aufwand, der nach der Entscheidung zur Geschäftsaufgabe entsteht. Neben der Gewerbeabmeldung beim Berliner Ordnungsamt und steuerlichen Abschlusspflichten gegenüber dem Finanzamt läuft die Uhr für die Räumung des Gewerbeobjekts. Vermieter setzen Fristen, Mietverträge enden zu festen Terminen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, welche Teile des Betriebsinventars noch einen Restwert haben und was als Abfall entsorgt werden muss. Wer diese Frage zu spät klärt, riskiert, verwertbare Güter unnötig zu verschrotten oder verwertungsunfähige Gegenstände zu lagern.
Jede Gewerbeauflösung bei Hauptstadt Entsorger beginnt mit einer Besichtigung vor Ort. Wir verschaffen uns ein genaues Bild vom Objekt, dem Umfang des Inventars und eventuell vorhandenen Sondermaterialien. Daraus entsteht ein verbindliches Festpreisangebot, das Ihnen von Beginn an Planungssicherheit gibt.
Im nächsten Schritt räumen wir das Gewerbeobjekt vollständig. Büromöbel, Ladeneinrichtungen, Produktionsregale, Kühlgeräte und Elektroschrott werden abtransportiert und nach Materialart getrennt. Gegenstände mit Restwert führen wir der Verwertung zu, Abfälle entsorgen wir umweltgerecht und ordnungsgemäß.
Gefahrstoffe und Sonderabfälle behandeln wir gesondert. Chemikalien, Batterien oder Brandabfälle identifizieren wir vor der Räumung und geben sie ausschließlich über zugelassene Entsorgungswege ab. In Berlin gilt für gefährliche Abfälle die Andienungspflicht gegenüber der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin. Die erforderlichen Nachweise stellen wir zusammen. Nach Abschluss der Räumung übergeben wir das Objekt besenrein, sodass Sie es dem Vermieter oder der Hausverwaltung ohne Aufwand zurückgeben können. Teilräumungen, etwa wenn nur einzelne Bereiche geräumt werden sollen, sind ebenfalls möglich.
Gewerbliche Räumungen unterscheiden sich von Wohnungsauflösungen vor allem durch eine Kategorie: gefährliche Abfälle. Viele Betriebe haben über Jahre Chemikalien, Lösungsmittel, Altöle oder Batterien angesammelt, ohne dass deren Entsorgung je geregelt wurde. Spätestens bei der Firmenauflösung wird das zum konkreten Problem.
In Berlin gilt für gefährliche Abfälle eine Andienungspflicht gegenüber der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin. Betriebe, die jährlich mehr als zwei Tonnen gefährlicher Abfälle erzeugen, unterliegen zusätzlich der elektronischen Nachweispflicht nach der Nachweisverordnung. Kleinere Mengen sind davon ausgenommen, müssen aber dennoch über zugelassene Entsorgungswege abgegeben werden. Die rechtliche Grundlage bilden das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Gefahrstoffverordnung.
Wir von Diese Anforderungen sind Hauptstadt Entsorger vertraut, deshalb arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungspartnern zusammen. Vor der Räumung sichten wir das Objekt gezielt auf solche Materialien, erfassen Art und Menge schriftlich und koordinieren die fachgerechte Übergabe an zugelassene Entsorger. Gefahrstoffe aus Werkstätten, Laboren oder Lagerräumen behandeln wir dabei nach denselben Standards wie bei großvolumigen Gewerbeobjekten. So vermeiden Sie Bußgelder und Haftungsrisiken, die aus einer unsachgemäßen Entsorgung entstehen können.
Schritt 01
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und welche Gegenstände entsorgt werden sollen.
Schritt 02
Wir begutachten den Aufwand – gerne auch schnell und unkompliziert per Foto – und erstellen Ihnen ein transparentes Festpreisangebot ohne versteckte Kosten.
Schritt 03
Unser erfahrenes Team kommt zum vereinbarten Wunschtermin, erledigt die Entsorgung zügig, fachgerecht und hinterlässt Ihre Räumlichkeiten besenrein.
Nicht jede Geschäftsaufgabe verläuft geordnet. Wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, geht die Verfügungsbefugnis über das Betriebsvermögen auf den Insolvenzverwalter über. Dieser entscheidet dann, welche Vermögenswerte verwertet werden und wann die Räumung des Gewerbeobjekts beauftragt wird. Zuständiges Gericht für Berliner Unternehmen ist das Amtsgericht Charlottenburg.
Räumungs- und Entsorgungskosten werden in diesem Fall aus der Insolvenzmasse bedient. Reicht die Masse nicht aus, spricht man von Masseunzulänglichkeit, und der Vermieter rückt als Gläubiger in den Vordergrund. Für Insolvenzverwalter und Vermieter gleichermaßen ist es deshalb wichtig, einen verlässlichen Räumungsdienstleister zu beauftragen, der schnell handeln kann und Festpreise nennt.
Hauptstadt Entsorger arbeitet in solchen Situationen direkt mit Insolvenzverwaltern und Hausverwaltungen zusammen. Wir bieten kurzfristige Besichtigungstermine und klare Angebote, damit das Verfahren nicht an der Logistik der Räumung hängt. Auch Teilräumungen, etwa wenn einzelne Anlagegüter noch verwertet werden sollen, setzen wir flexibel um.
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme. Montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr erreichen Sie Hauptstadt Entsorger unter 030 / 585 819 810 oder per E-Mail an info@hauptstadt-entsorger.de. Wir vereinbaren zeitnah einen Besichtigungstermin direkt im Gewerbeobjekt.
Vor Ort erfassen wir den Räumungsumfang, also welche Räume geräumt werden müssen, welche Materialien vorhanden sind und ob es Sonderabfälle oder besonders schwere Gegenstände gibt. Diese Begehung mündet in ein verbindliches Festpreisangebot mit allen Leistungen. Versteckte Kosten oder Nachforderungen kennen wir nicht.
Nach Auftragserteilung koordinieren wir den Räumungstermin nach Ihren Vorgaben. Unser Team transportiert das gesamte Inventar ab, trennt Wertstoffe von Abfällen und führt Sonderabfälle den gesetzlich vorgeschriebenen Wegen zu. Abschließend reinigen wir die Räumlichkeiten besenrein. Sie erhalten das Objekt in einem Zustand, der die Rückgabe an Vermieter oder Hausverwaltung ermöglicht, ohne dass weiterer Aufwand für Sie entsteht. Wir sind in allen Berliner Bezirken tätig, von Mitte über Schöneberg bis Treptow.
Wir besichtigen kostenlos, nennen Ihnen einen verbindlichen Preis und übergeben besenrein. Rufen Sie uns an – oft ist schon am nächsten Tag ein Termin frei.
Der schnellste Weg zu Ihrem Angebot: Schicken Sie uns ein paar Fotos der Räume oder Gegenstände per WhatsApp. Wir schätzen den Aufwand ein und melden uns mit einem verbindlichen Festpreis zurück – meist innerhalb weniger Minuten.
Mo.–So. 08:00–20:00 Uhr.
Hilfreich ist es, wenn Sie dabei sind, zwingend nötig ist es jedoch nicht. Wir stimmen vor der Räumung alle Details ab, sodass unser Team eigenständig arbeiten kann. Für die Schlüsselübergabe und die abschließende Abnahme sollte jemand Bevollmächtigtes erreichbar sein.
Gegenstände mit erkennbarem Restwert führen wir der Verwertung zu, statt sie zu entsorgen. Ob und in welchem Umfang das möglich ist, klären wir bei der Vor-Ort-Besichtigung. Das Ergebnis fließt in das Festpreisangebot ein.
Nach der Besichtigung können wir in der Regel kurzfristig einen Räumungstermin anbieten. Wie schnell genau, hängt vom Umfang des Auftrags und der aktuellen Auslastung ab. Sprechen Sie uns direkt an, wir finden eine Lösung.
Ja, wir übernehmen auch Teilräumungen. Wir räumen einzelne Räume, Etagen oder Lagerbereiche, während andere Bereiche unangetastet bleiben. Der genaue Umfang wird bei der Besichtigung festgelegt und im Angebot verbindlich dokumentiert.
Gefahrstoffe wie Chemikalien, Altöle oder Batterien dürfen nicht mit dem regulären Abfall entsorgt werden. Wir identifizieren solche Materialien bei der Besichtigung, koordinieren die fachgerechte Abgabe über zugelassene Entsorgungswege und stellen die erforderlichen Nachweise zusammen.
Ja, wir arbeiten direkt mit Insolvenzverwaltern und Hausverwaltungen zusammen. Wir bieten kurzfristige Besichtigungstermine und verbindliche Festpreisangebote, die sich in den Ablauf eines Insolvenzverfahrens integrieren lassen.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.